Seit Beginn 2024 ist das GEG in Kraft getreten. Kurz zusammengefasst ist ein Erneuerbarer Energien Anteil von mindestens 65% beim Einbau von neuen Heizungen ab 30.06.2028 verpflichtend. Zu weiteren Details haben wir das Info-Blatt des BMWK bereitgestellt oder Sie nutzen das kostenfreie Beratungsangebot der UEA. Wichtig, der Anschluss an die Nahwärme erfüllt alle Vorgaben, sollte sich die Inbetriebnahme eines Wärmenetzes zeitlich verzögern, gibt es hier Übergangsfristen.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fördert als Einzelmaßnahme den Umstieg auf eine klimafreundliche Wärmeerzeugung. Beim Anschluss an Nahwärme ist eine Grundförderung von 30% gesichert. Mit Geschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus ist ggf. eine Gesamtförderung bis zu 70% möglich. Aber Vorsicht, die anrechenbare Summe ist gedeckelt und weitere Regelungen müssen beachtet werden. Sie finden hier eine Übersicht des BAFA, wir empfehlen auch hier die individuelle Erstberatung der UEA.